Allgemeingeschäftsbedienung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
MEGA Services Retail GmbH

Inhaltsverzeichnis

• § 1 Geltung
• § 2 Angebote
• § 3 Auftragsannullierung
• § 4 Preise
• § 5 Abnahme
• § 6 Zahlungsbedingung
• § 7 Zahlungsverzug und Mahnverfahren
• § 8 Eigentumsvorbehalt
• § 9 Haftung
• § 10 Beanstandungen und Mängel
• § 11 Rücknahme
• § 12 Datenspeicherung
• § 13 Informationen über den Vertragsabschluss
• § 14 Vertragslaufzeit
• § 15 Kündigung
• § 16 Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen
• § 17 Gerichtstand
• § 18 Datenschutz
• § 19 Verwendung
• § 20 Auskünfte
• § 21 Weitergaben an Dritte
• § 22 Sicherheit
• § 23 Cookies
• § 24 Arbeitnehmerüberlassung / Abwerbung von Mitarbeitern
• § 25 Urheberrechte
• § 26 Haftungsausschluss

§ 1 Geltung
Nachstehende AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich
Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnlichem zwischen der Firma MEGA Services Retail GmbH als
Auftragnehmer und ihren Kunden als Auftraggeber. Es gilt die jeweilige gültige Fassung der AGB.
Abweichenden Geschäftsbedingungen und Regelungen wird grundsätzlich widersprochen. Sämtliche
abweichenden Regelungen bedürfen für ihre Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen
Bestätigung der Firma MEGA Services Retail GmbH.

§ 2 Angebote
Alle Angebote sind freibleibend. Die schriftliche Auftragsbestätigung zum wirksamen
Vertragsabschluss wird durch Beginn der vertraglichen Leistungen, Lieferungen oder
Rechnungsstellung ersetzt. Mündliche Nebenabreden, die diesen Geschäftsbedingungen
entgegenstehen, bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

(1) Für den Sicherheitsbereich gilt: Unseren Angebote liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Firma MEGA Services Retail GmbH auch und ohne
deren besonderen Aufforderung alle, für die Ausführung des Auftrages notwendigen Kenntnis
gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutungen sein könnten. Dies gilt auch für
Vorgänge und Umstände, die erst nach Tätigkeiten durch den Auftragnehmer bekannt werden
(Informationsplicht des Auftragsgebers). Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung aus § 2 (1)
nicht oder nur ungenügend nach oder ist aus technischen Gründen die Aufnahme einer der o.g.
Tätigkeiten nicht möglich, so kann die Firma MEGA Services Retail GmbH die Dienstleistungen in der
Art und Weise erbringen, wie wir es zur Erfüllung des Auftrages für zweckmäßig erachten.

Eine weitergehende Forderung bedingt sich nicht daraus und ist auch nicht einforder‐ oder
verrechenbar. D.h., dass der Auftraggeber keine Rechte aus Schäden ableiten kann, die dadurch
entstehen, dass der Auftraggeber seiner Informationspflicht aus § 2 (1) nicht nachgekommen ist. Im
Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein eine schriftliche Begehungsvorschrift maßgeblich.
Sie enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend, die näheren Bestimmungen über die
Rundgänge, Kontrolle und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen.
Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen,
Rundgänge und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden. Die für den Dienst
erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Für (eventuellen) Schlüsselverlust und/oder Schlüsselbeschädigung haftete der Auftragnehmer nur
im Rahmen des § 9. Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer die Personen bekannt, die bei einer
Gefährdung des Objektes, auch nachts, telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftund/
oder Personenänderung müssen dem Auftragnehmer umgehend mitgeteilt werden. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderen gemäß GewO
zugelassenen und zuverlässigen Unternehmer zu bedienen.

§ 3 Auftragsannullierung
Auftragsannullierung muss vom Kunden schriftlich per Post, Fax oder E‐Mail innerhalb von 3 Tagen
ab Auftragserteilung erfolgen. Bei Stornierungen des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen vor
vorgesehenem Dienstbeginn sind wir berechtigt, eine Ausfallgebühr i.H.v. 30% des Auftragsvolumens
zu verlangen. Dieses erhöht sich bei einer Stornierung zwischen dem 14. und 7. Tag auf 45% dessen.
Innerhalb der letzten 7 Tage vor Auftragsbeginn werden 70% des Auftragsvolumens an
Stornogebühren erhoben. Sollte ein solcher Rücktritt vom Vertrag erst am Tage des vereinbarten
Auftragsbeginns erfolgen, so sind wir berechtigt, dass Entgelt in Höhe von 100% des
Auftragsvolumens zu verlangen.

§ 4 Preise
Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und
Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigungshandwerks zu ermitteln. Falls der
Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt. Stellt
eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von
Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgesellten Maße nur für zukünftige
Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen. Die
in unseren Angeboten angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten somit zzgl. der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer.
Für An‐und Abfahrten berechnen wir, wenn nichts anderes bestimmt ist, eine Kilometerpauschale
von z. Z. 0,50 €/km oder die jeweiligen Anfahrtspauschalen. Eventuelle Nebenkosten z.B. für
Maschinen, Gerüste oder Entsorgung sind dem entsprechenden Angebot zu entnehmen.

(1) Im Falle der Veränderung von Lohnkosten, insbesondere durch Abschluss neuer Lohn‐, Mantel‐,
oder Tarifverträge, wird das Entgelt automatisch, um den Betrag in gleicher Weise zu verändert, um
den sich durch die Veränderung der Lohnkosten die Selbstkosten für die Ausführung des Auftrages
geändert haben, zzgl. der gesetzlichen Lohnsteuer. Ein Widerspruch gegen diese Klausel § 4 (1) ist
ausgeschlossen.

§ 5 Abnahme
Die Auftragserteilung verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der jeweils vertraglich
vereinbarten Leistung (Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder handwerklichen Tätigkeiten). Wir
behalten uns vor, richtige und rechtzeitige Leistungen zu erbringen. Leistungstermine und – fristen,
welche verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Leistungsfristen gelten
nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche Vertragspflichten erfüllt. Verweigert der Kunde die
Abnahme der vertraglichen Leistung rechtsgrundlos, so bleiben Ansprüche der Firma MEGA Services
Retail GmbH auf vollständige Zahlung der erbrachten Leistungen sowie etwaige Mehrkosten hiervon
unberührt.

§ 6 Zahlungsbedingungen
Nach der vertragsgemäßen Erfüllung (Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder handwerklichen
Tätigkeiten) sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur
Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich vor Leistungserbringung ein anderes Zahlungsziel vereinbart
wurde. Bei Erstkunden behalten wir uns vor, ab einem Auftragswert von 1.000,00 € eine
Abschlagszahlung von 50 % des Nettowarenwertes des Vertragsgegenstandes (Lieferung von Waren,
Dienstleistungen oder handwerklichen Tätigkeiten) zu entnehmen. Das Recht des Auftraggebers,
Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle
Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§ 7 Zahlungsverzug
Bei einem Zahlungsverzug von über 14 Tagen laut Rechnungsdatum berechnen wir auf den
Nettorechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
(Diskontsatz der Europäischen Zentralbank) gemäß § 247 BGB. Die Geltendmachung weiterer
Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Aufrechnung und Zurückbehalten des Geldes sind nicht zulässig,
es sei denn, es tritt der Fall eines unbestrittenen, schriftlich von uns bestätigtem oder rechtskräftig
festgestellten Widerspruchs ein (Teilrückbehalt). Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung
des Auftragnehmers selbst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die
Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der
Auftraggeber abgemahnt und ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde. Für jede Mahnung
erheben wir eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10,00 €. Nach der zweiten fruchtlosen
Mahnung wird der Anspruch beim zuständigen Gericht, auf Kosten des Schuldners, geltend gemacht.
Für die außergerichtliche bzw. gerichtliche Beitreibung der Forderungen sind wir berechtigt je ein
Bearbeitungshonorar von 75,00 € zu berechnen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Ein Eigentumsvorbehalt besteht an allen beweglichen Sachen. Ausgenommen sind Sachen, welche
wesentliche Bestandteile im Sinne des BGB sind.

§ 9 Haftung
Wir haften nicht für Schäden infolge von unvollständiger, verspäteter oder nicht erfolgter
Einbringung der jeweils vereinbarten vertraglichen Leistung (Lieferung von Waren, Dienstleistungen
oder handwerklichen Tätigkeiten), sofern diese durch Feuer, Streik, Aussperrungen, höhere Gewalt,
Lieferverzögerung oder Vorlieferanten oder durch andere außerhalb unseres Machtbereiches
liegende Umstände und Störungen verursacht werden. Bei Schadensersatzansprüchen jeglicher Art,
gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Auftragnehmer nur, sofern etwaige Schäden von ihm,
seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen leitenden Angestellten vorsätzlich verursacht wurden.
Schadensersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den
Schaden nicht vorsätzlich, nicht oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Unabhängig davon haftet
der Auftragnehmer für die Schäden, die durch ihm, seine gesetzlichen Vertreter, oder leitenden
Angestellten, seine Mitarbeiter oder gemäß § 2 beauftragten Unternehmen verursacht worden sind,
soweit im Rahmen eines Haftpflichtversicherungsvertrages Versicherungsschutz gegeben ist. Dem
Versicherungsvertrag liegen die Allg. Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHG) zugrunde.
Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung,
Nichterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, sowie aus
unerlaubter Handlungen werden ausgeschlossen. Dies gilbt nicht für Fehler zugesicherter
Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung laut wesentlicher Vertragspflichten und
Leistungsverzug gemäß § 2. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz entgangener Gewinne,
ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei
Fehlern zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Einsatz der im Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses typischen vorhersehbaren Schäden beschränkt. Die Haftung des
Unternehmers ist begrenzt auf:

5.000.000,00 € für Personenschäden,
2.000.000,00 € höchsten für einzelne Personen,
1.000.000,00 € für Sachschäden,
50.000,00 € für das Abhandenkommen von Schlüsseln,
100.000,00 € für Vermögensschäden
1.500.000,00 € für Personen‐ und Sachschäden (Umwelthaftpflicht‐Basisversicherung)

 

§ 10 Beanstandungen und Mängel
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche unverzüglich (innerhalb von 48 Stunden)
geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich
Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf
und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen die dadurch
entstehen, dass der Auftraggeber seiner vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich
nachkommt, gehen zu seinen Lasten. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass
der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen
und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung
übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die
Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft. Die Nachweispflicht obliegt dem
Auftraggeber. Für Entschließungen des Auftraggebers, die aufgrund von Empfehlungen des
Auftragnehmers gefasst werden, wird nicht gehaftet. Der Anspruch auf Ersatz oder Nacharbeit
erlischt, wenn die Reklamation nicht innerhalb von 48 Stunden erfolgt. Arbeitsnachweise die nicht
binnen 6 Werktagen reklamiert worden sind, gelten als anerkannt (VOB Teil B § 15.5). Hinsichtlich
der Sachmängelgewährleistung gelten die Vorschriften des BGB & HGB.

§ 11 Rücknahme
Alle individuellen geleisteten Waren/Dienstleistungen und handwerklichen Tätigkeiten sind vor der
Rücknahme ausgeschlossen.

§ 12 Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die in
Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendige Daten mittels einer EDV‐Anlage gemäß § 33 BDSG
verarbeitet und gespeichert werden.
Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte
weitergegeben.

§ 13 Informationen über den Vertragsabschluss
Ein Vertragsabschluss erfolgt, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt. Die
Annahme des Angebotes kann mündlich, per Post, E‐Mail, Fax, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Die Auftragsbestätigung erfolgt unter
der Maßgabe des § 2 der AGB. Bei Vertragsbeginn im Sicherheitsbereich wird das Hausrecht an uns
als Besitzender übergeben.

§ 14 Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit wird vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer, der Firma MEGA Services Retail
GmbH individuell und abhängig vom jeweiligen Vertragsgegenstand bestimmt. Sollte keine
individuelle Vertragslaufzeitbestimmung erfolgt sein, so gilt zunächst eine Vertragslaufzeit von
6 Monaten. Nach Ablauf der 6 Monate, sofern nicht gekündigt wurde, besteht der Vertrag für
weitere 12 Monate fort. Die Parteien können eine Probevertragslaufzeit von 3 Monaten vereinbaren.

§ 15 Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann jederzeit vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer ohne Angaben von
Gründen und Beachtung folgender Kündigungsfristen gekündigt werden:
Bei einer Vertragslaufzeit von 1 bis 3 Monate(n) gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Bei einer Vertragslaufzeit von 4 bis 6 Monaten gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat.
Bei einer Vertragslaufzeit von 7 bis 12 Monate gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Bei einer Vertragslaufzeit ab 12 Monaten gilt eine Kündigunsfrist von 6 Monaten.
Innerhalb der Probevertragslaufzeit können die Parteien jederzeit ohne Beachtung einer Frist
kündigen. Die Kündigung hat im jeden Fall schriftlich zu erfolgen. Die Beweislast hinsichtlich des
fristgerechten Zugangs der Kündigung trägt die kündigende Partei. Eine fristlose Kündigung bedarf
der Begründung und kann insbesondere dann erfolgen, wenn ein Festhalten an dem Vertrag für eine
Partei unter keinem Gesichtspunkt mehr möglich ist (wie z.B. vertragswidriges Verhalten,
vorsätzliche Schädigung von Rechtsgütern einer Vertragspartei, erheblicher Zahlungsverzug,
fortdauernde Schlechtleitsung usw.). Wird nach Ablauf der Vertragslaufzeit der Vertag nicht
gekündigt, so gilt er als stillschweigend verlängert für einen weiteren Monat. Wird der Vertag nach
Ablauf diese Monats nicht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um weitere 6 Monate. Etwaige
besondere, individuell geregelte Regelungen zur Kündigung bedürfen der Schriftform.

§ 16 Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen/Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so sind sie derart auszulegen,
dass der mit der ursprünglichen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird und
den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird davon
nicht berührt.

§ 17 Gerichtstand
Der allgemeine Gerichtstand der Firma MEGA Services GmbH ist Königstein. Es gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 18 Datenschutz
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:

MEGA Services Retail GmbH
Mainzer Landstraße 341
60326 Frankfurt am Main
Fon: 069 / 24 74 194 99‐0
Fax: 069 / 24 74 194 99 ‐ 11
E‐Mail: info@ms‐retail.eu
Internet: www.ms‐retail.eu

Vertretungsberechtigter : Dipl.‐ Ing. Ertan Köse
Weitere Einzelheiten zur verantwortlichen Stelle finden Sie im Impressum. Die Quellen werden für
die einzelnen Verträge nicht preisgegeben. Wir berufen uns auf das Datenschutzgesetz.

§ 19 Verwendung
Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung.
Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschrift des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns
gespeichert und verarbeitet.

§ 20 Auskünfte
Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschungen Ihrer
gespeicherten Datei.
Bitte wenden Sie sich schriftlich an uns und schicken Sie Ihr Verlangen per Post oder Fax.

§ 21 Weitergabe an Dritte
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und E‐Mail‐Adresse nicht
ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen
hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten
benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmer und das mit
Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesem Fällen beschränkt sich der Umfang der
übermittelten Datei jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Der Auftraggeber haftet bei
vereinbarungswidriger Weitergabe an oder der Ermöglichung der Kenntniserlangung durch Dritte.

§ 22 Sicherheit
Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt über das Internet übertragen. Wir setzen technische
und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen
zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff
unberechtigter Personen zu schützen.

§ 23 Cookies
Auf diesem Service werden in den Cookies Informationen über Ihre Eingaben gespeichert, die dann
bei Ihren nächsten Besuchen aufgerufen werden können. Wenn Sie sich bei uns anmelden oder eine
Bestellung aufgeben möchten, benötigen wir Ihre Kundendaten. Die in einem Cookie abgelegten
Daten erübrigen Ihnen das Ausfüllen der Formulare.

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werden wir Ihnen keine Werbemittel mehr zusenden.

§ 24 Arbeitnehmerüberlassung / Abwerbung von Mitarbeitern
Die Firma MEGA Services Retail GmbH stellt auf der Grundlage des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und den Bestimmungen des
Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (AÜV) ihre Mitarbeiter am schriftlich vereinbarten Einsatzort
vorübergehend zur Verfügung. Gegebenenfalls hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des
Entleihers sind ausgeschlossen. Unsere Mitarbeiter werden gemäß dem vom Entleiher
beschriebenen fachlichen Anforderungsprinzip ausgewählt und sind entsprechend einzusetzen.
Während des Einsatzes beim Entleiher unterliegen unsere Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des
Entleihers und arbeiten unter der Aufsicht und Anleitung des Entleihers, wobei vertragliche
Beziehungen zwischen unseren Mitarbeitern und dem Entleiher nicht begründet werden. Alle
wesentlichen Merkmale der Tätigkeit sowie etwaige Neudispositionen sind ausschließlich mit uns zu
vereinbaren, wobei wir auf die besonderen Verhältnisse des Betriebs und die Wünsche der Kunden
stets flexibel einzugehen versuchen werden. Sollte der Mitarbeiter vom Entleiher mit anderen
Tätigkeiten betraut oder an einem anderen Tätigkeitsort eingesetzt werden, so hat der Entleiher uns
im Voraus schriftlich darüber zu unterrichten.

Der Entleiher verpflichtet sich unsere Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme gemäß § 12 Abs. 2
Arbeitsschutzgesetz über die für den Entleiherbetrieb und den jeweiligen Arbeitsplatz geltenden
Unfallverhütungsvorschriften auf Kosten des Entleiherbetriebes zu unterrichten, insbesondere aber
den Mitarbeitern für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung
und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Gemäß Artikel 1 § 11 (6) AEG und § 5 und 6
Arbeitsschutzgesetz unterliegt die Tätigkeit unserer Mitarbeiter den für den Betrieb des
Entleiherbetriebes geltenden öffentlich rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die sich
hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflicht
des Verleihers. Sollten unsere Mitarbeiter bei mangelhaften oder nicht vorhandenen
Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen oder Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der
Tätigkeit ablehnen, haftet der Entleiher gegenüber der Firma MEGA Services GmbH für den
entstandenen Lohnausfall. Arbeitsunfälle sind uns sofort nach der Meldung an die
Berufsgenossenschaft zu melden. Meldepflichtige Unfälle sind mittels der Unfallanzeige unverzüglich
der Verwaltungsberufsgenossenschaft anzuzeigen. Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall ist gemeinsam
zu untersuchen.
Eine Kopie der Unfallanzeige ist vom Entleiher gemäß § 193 SGB VII, der für den Entleiherbetrieb
zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden. Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe
werden vom Entleiher sichergestellt. Die sicherheitstechnischen Kontrollen am Tätigkeitsort werden
gegebenenfalls durch unsere Sicherheitsbeauftragten und/oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
durchgeführt. Der Entleiher gestattet den oben genannten den Zugang zu den Arbeitsplätzen. Stellt
der Entleiher innerhalb der ersten vier Stunden des ersten Überlassungstages unseres Mitarbeiters
fest, dass dieser für die vorgesehene Tätigkeit nachweislich begründet ungeeignet ist und besteht der
Entleiher deshalb auf Austausch des Mitarbeiters, werden dem Entleiher bis zu vier Arbeitsstunden
sowie die An‐ und Abreisekosten für diesen Tag nicht berechnet. Auf das/die Arbeitsverhältnisse
des/der überlassenen Leiharbeitnehmer findet ein einschlägiger Zeitarbeitstarifvertrag bzw. ein
Haustarifvertrag Anwendung. Daher besteht seitens des/der Leiharbeitnehmer kein Auskunftsrecht
nach § 13 AEG gegenüber dem Entleiher bezüglich der wesentlichen Arbeitsbedingungen eines
vergleichbaren Arbeitnehmers im Entleiherbetrieb. Wir übernehmen keine Gewährleistungen für die
Güte der von der Arbeitskraft erbrachten Arbeitsleistung. Eine Haftung für eventuellen Arbeitsausfall,
mangelnde Arbeitsleistung, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen ist ausgeschlossen. Wir
übernehmen keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums,
weder im Verhältnis zu den Arbeitskräften noch im Verhältnis zum Auftraggeber.

Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der
vorstehenden Auswahlverpflichtung entstehen und wird für jeden Haftungsfall laut § 9 beschränkt.
Wir haften ferner nicht, soweit unser Mitarbeiter mit Geldangelegenheiten wie Kassenführung,
Verwahrung und Verwaltung von Geld, Wertpapieren und anderen Wertsachen betraut werden. Die
Zuschläge für Mehr‐, Nacht‐, Samstags‐ sowie Sonn‐ und Feiertagsarbeit werden wie folgt in
Rechnung gestellt:

• Überstunden ab der 40. Wochenarbeitsstunde: 25 %,
• Überstunden ab der 46. Wochenarbeitsstunde: 50 %,
• Nachtstunden in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 25 %,
• Zuschlag Arbeitsstunden an Samstagen: 25 %,
• Arbeitsstunden an Sonn‐ und Feiertagen: 100 %.

Arbeiten an Feiertagen wie 1. Mai, Ostersonntag, 1. Weihnachtsfeiertag und Pfingstsonntag werden
mit einem Zuschlag von 150 % berechnet. Zeiten für Rufbereitschaft und Reisezeiten der Mitarbeiter
der MEGA Services Retail GmbH werden mit dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz berechnet.
Bei Verträgen, die während einer Woche beginnen und/oder enden, findet eine arbeitstägliche
Überstundenberechnung statt. Danach ist ab der 9. Stunde eine Überstundenvergütung in Höhe von
25 % zum Stundenverrechnungssatz zu zahlen. Von mehreren Zuschlägen ist nur ein Zuschlag und
zwar der höchste zu bezahlen. Etwas anderes gilt, soweit Nacht‐ bzw. Sonn‐ und Feiertagsarbeit
zugleich Mehrarbeit ist. Bei Ableistung von Überstunden sowie Sonn‐ und Feiertagsarbeit sind die
Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Beantragt der Entleiher bei anstehender
Mehrarbeit eine Ausnahmegenehmigung bei der Aufsichtsbehörde, so ist die MEGA Services GmbH
unverzüglich zu unterrichten. Die Zurverfügungstellung von Werkzeugen und sonstigen
Arbeitsmitteln ist grundsätzlich nicht im Verrechnungssatz erhalten.
Jeglicher Auftraggeber darf Personal, das ihm von uns gestellt wird und/oder bei ihm arbeitet,
während der Dauer und 730 Tage nach Beendigung des Auftrages, nach dessen Ablauf nicht selbst,
durch Dritte oder auf selbständiger Basis einstellen oder beauftragen, die wir für solche Aufgaben
gemäß des geschlossenen Vertrages durchgeführt haben. Verstößt er oder der Mitarbeiter gegen
diese Vereinbarung, so sind er und diese/r Mitarbeiter verpflichtet, jeweils das Zehnfache des
Betrages des Auftragsvolumens, nicht aber mehr als die zehnfache Monatsgebühr an uns zu zahlen.

§ 25 Urheberrecht
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Urheberrecht. Sie dürfen in keinster Weise kopiert und für andere Zwecke verwendet werden.
§ 26 Haftungsausschluss
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